WICHTIGER HINWEIS für Kassenpatienten (GKV)

Liebe/lieber Patientin/Patient,

für einen reibungslosen Ablauf Ihrer Behandlung in unserer Praxis bitten wir Sie darum, uns vor der Behandlung Ihre elektronische Gesundheitskarte (Versichertenkarte) oder eine Ersatzbescheinigung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse vorzulegen. Ist dies in bestimmten Fällen nicht möglich oder nötig, so können Sie die Versichertenkarte oder Ersatzbescheinigung ausnahmsweise innerhalb von zehn Tagen nach der Behandlung nachreichen.

Liegen uns nach Ablauf dieses Zeitraums die Versichertenkarte oder die Ersatzbescheinigung nicht vor, sind wir berechtigt, Ihnen die Behandlung privat nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung zu stellen. Legen Sie die Versichertenkarte oder die Ersatzbescheinigung noch bis zum nächsten Quartalsende vor, erstatten wir Ihnen Zahlungen, die Sie auf eine solche Abrechnung geleistet haben.

Ansonsten müssen Sie damit rechnen, dass Sie unsere Rechnung selbst verauslagen müssen und Ihre Krankenkasse möglicherweise auch nicht die Kosten etwaiger Verordnungen etc. übernimmt.

Ihr

Team Praxis am Museum